Platzordnung

Allgemeine Platzordnung der Ortsgruppe Neuss im Boxer-Klub e.V.

§ 1 Haftung und Zweckbestimmung

Die Nutzung des Geländes sowie sämtlicher Einrichtungen des Boxer-Klubs Neuss erfolgt ausschließlich zweckgebunden und auf eigene Gefahr.

§ 2 Veterinär- und Versicherungsbestimmungen

Zum Betreten des Geländes sind nur Hunde berechtigt, für die ein gültiger Impfschutz sowie eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden können. Erkrankte oder von Parasiten befallene Tiere sind vom Betreten des Geländes ausgeschlossen.

§ 3 Eigenständige Platznutzung

Die selbstständige Nutzung des Geländes außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ist ausschließlich aktiven Mitgliedern vorbehalten, die regelmäßig am Übungsbetrieb und Vereinsleben der Ortsgruppe Neuss teilnehmen. Die Aushändigung eines Schlüssels (gegen 10€ Pfand) erfolgt nur auf Nachfrage und an diesen Personenkreis.

§ 4 Ordnung und Hygiene

Das Vereinsgelände ist kein Hundeauslaufplatz. Das Lösen von Hunden auf dem gesamten Gelände ist untersagt. Während des laufenden Trainingsbetriebs sind Hunde in geeigneten Boxen oder im Fahrzeug unterzubringen; der Aufenthalt von Hunden auf dem Vorplatz ist währenddessen nicht gestattet. Ausgenommen von der Unterbringung im Außenbereich bzw. Fahrzeug sind Junghunde (bis zu einem Alter von 6 Monaten) sowie Veteranen (ab einem Alter von 9 Jahren) – diese dürfen in das Vereinsheim mitgeführt werden. Läufige Hündinnen dürfen am Trainingsbetrieb teilnehmen, die Läufigkeit ist dem Ausbildewart mitzuteilen und der Hundename auf der Trainingstafel entsprechend zu kennzeichnen.

§ 5 Trainingsbetrieb

Der Ausbildungsprozess basiert auf Gegenseitigkeit; alle Mitglieder sind zur gegenseitigen Hilfestellung verpflichtet. Angemeldete Prüfungsteilnehmer können, in Absprache mit dem Ausbildewart, in den vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung, das Vorrecht bei der Platz- und Trainingsnutzung erhalten. Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen sind vom Schutzdienst zwingend ausgeschlossen (Unterordnung nach Ermessen des Ausbildewarts). Die Abgabe von Speisen und Getränken im Vereinsheim erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder.

§ 6 Bestimmungen für externe Hundeführer (Gäste)

Hundeführer/innen, die nicht der Ortsgruppe Neuss angehören, sollten sich beim Ausbildewart anmelden. Den Weisungen des Ausbildewarts ist Folge zu leisten. Das Ausbilden von Fremdhunden sowie jegliches Training mit gewerblichem Charakter sind untersagt. Nach drei freien Trainingseinheiten wird, für Mitglieder anderer Ortsgruppen des BK München, ein Platzgeld in Höhe von 5,00 € pro Hund erhoben. Nichtmitglieder können das Trainingsangebot über den Erwerb einer 10er-Karte nutzen (ebenfalls nach drei freien Trainingseinheiten).

§ 7 Datenschutz und Bildrechte

Mit dem Betreten des Vereinsgeländes erklären sich Mitglieder und Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen, die durch den BK Neuss gefertigt werden, auf der Vereins-Homepage sowie auf den Social-Media-Kanälen des Vereins veröffentlicht werden dürfen. Ein etwaiger Widerspruch gegen diese Regelung ist dem Vorstand mitzuteilen.

Mai 2026, Der Vorstand